Wegweisender Beschluss der Ostpreußischen Landesvertretung zur Bewahrung der Heimatstuben
12.11.2011
Beantragt wurde, dass Heimatmuseen bzw. Heimatstuben von den Kreisgemeinschaften so lange wie möglich in eigener Regie und Verantwortlichkeit als selbstständige Einrichtungen an ihren bisherigen Standorten zu betreiben, bei einer Auflösung der Heimatstube die Sammlungen an das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg und an das Kulturzentrum Ostpreußen in Ellingen zu übertragen sind und eine Abgabe der Sammlungen an den Patenschaftsträger oder an eine Einrichtung in Ostpreußen nur in begründeten Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung erfolgen soll, dass die Eigentumsrechte und die tatsächliche Sachherrschaft bei der jeweiligen Kreisgemeinschaft verbleibt. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst.
In der Begründung heißt es, dass nach der geltenden Beschlusslage der OLV (Leitfaden Heimatkreisgemeinschaften vom 8. März 2003) die Unterhaltung von Heimatmuseen Aufgabe einer jeden Kreisgemeinschaft sind. Mittel- bis langfristig verfügen die Kreisgemeinschaften zum Teil jedoch nicht mehr über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Betreuung. Für die Angehörigen der jeweiligen Kreise sind Heimatstuben aber Orte der Erinnerung und der Begegnung. Sie tragen zu einem spezifischen Zusammengehörigkeitsgefühl bei und sind identitätsstiftend. Können Heimatstuben nicht mehr als selbstständige Einrichtungen weitergeführt werden, gilt es zu verhindern, dass sich die Sammlungen unkontrolliert auflösen und Exponate in alle Winde zerstreut werden.
Die Landsmannschaft Ostpreußen hat die Ostpreußische Kulturstiftung unter anderem deshalb ins Leben gerufen, damit deren Einrichtungen Ostpreußisches Landesmuseum in Lüneburg und Kulturzentrum Ostpreußen in Ellingen als zentrale Auffangeinrichtungen für die musealen Exponate und Archivalien bestehen. Beide Häuser sind eng mit der Landsmannschaft verbunden und bieten an, schon jetzt, wo noch Ansprechpartner in den Kreisgemeinschaften aktiv sind und kompetent über ihre Sammlungen Auskunft geben können, eine vertragliche Regelung über eine zukünftige Übernahme zu treffen. Nur mittels einer abgestimmten Strategie kann erreicht werden, dass die von den Kreisgemeinschaften in Jahrzehnte langer mühevoller Arbeit zusammengetragenen Schätze auch zukünftigen Generationen für Forschung und Wissenschaft zur Verfügung stehen.
Eine Abgabe an Patenschaftsträger verbietet sich schon deshalb, da aufgrund eines jederzeit möglichen Mehrheitswechsels in den Kommunalparlamenten die dauerhafte Verwahrung und Bereitstellung des ostpreußischen Kulturgutes nicht gewährleistet werden kann. Etliche überstürzt aufgekündigte Patenschaftsverträge geben beredtes Zeugnis drohender Gefahren.
Eine Abgabe an polnische, russische oder litauische Träger verbietet sich gegenwärtig wegen unkalkulierbarer rechtlicher und politischer Risiken, die schlimmstenfalls zum völligen Verlust der Kulturgüter führen können.
(Jan Heitmann, PAZ – 12. 11. 2011 – über Werner Schuka)