Einwohner in einem festgelegten Grenzgebiet Polens und in der Oblast Kaliningrad können jetzt Sondergenehmigungen beantragen, um regelmäßig ins Nachbargebiet einreisen zu können. Die ersten dieser Sondergenehmigungen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Wirtschaftskontakte erleichtern sollen, werden für zwei Jahre ausgestellt. Später sollen sie für jeweils fünf Jahre gelten. (Abendzeitung München, 27. 7. 2012)