Vielleicht Verbesserungen im Wahlrecht für Auslandsdeutsche
18.09.2012
Bisher besagte die Regelung des Bundeswahlgesetzes (BWG), dass nur diejenigen im Ausland lebenden Deutschen wahlberechtigt sind, die zumindest drei Monate lang ununterbrochen in Deutschland gewohnt haben. Dieses so genannte „Sesshaftigkeitserfordernis“ erklärte das Bundesverfassungsgericht jetzt für nichtig, da es gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstoße. Wenn morgen Bundestagswahl wäre, dürften aufgrund des Karlsruher Urteils alle der rund 1,14 Millionen im Ausland lebenden Deutschen ihre Stimme abgeben.
Ob diese Regelung bei der nächsten Bundestagswahl 2013 gilt, ist aber nicht sicher, denn der Gesetzgeber kann durch das Urteil dazu angeregt worden sein, das Wahlrecht für Auslandsdeutsche neu zu regeln.
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ostdeutsches-forum.net, 17. 9. 2012)