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Prof. Christian von Bar ist der 27. Ehrendoktor der Universität Ermland-Masuren geworden

Prof. Christian von Bar ist der 27. Ehrendoktor der Universität Ermland-Masuren geworden

22.03.2013

Der hervorragende deutsche und europäische Rechtswissenschaftler Professor Christian von Bar aus Osnabrück wurde Ehrendoktor der Universität Ermland-Masuren in Allenstein/Olsztyn. Er ist einer der bekanntesten und einflussreichsten Rechtswissenschaftler der Europäischen Union, der die Arbeiten von Zahlreichen Ausschüssen und Forschungsgruppen leitet, die dazu ins Leben gerufen wurden, das Privatrecht in Europa zu unifizieren. Die Vorlesungen von Prof. von Bar haben in der ganzen Welt und auf allen Kontinenten stattgefunden. Seine wissenschaftliche Autorität bestimmen nicht nur Forschungsverdienste und ein Schriftenverzeichnis mit fast 400 Werken, sondern auch zahlreiche Preise, Auszeichnungen und Würden. Er ist bereits Doktor h. c. von solchen Universitäten wie Löwen, Dorpat, Uppsala, Helsinki, Kattowitz und seit diesem Jahre auch Allenstein.

Die Verleihung dieser höchsten akademischen Würde, ist die Krönung der mehrjährigen Zusammenarbeit zwischen der Universität Allenstein und der Landkreise Osnabrück und Allenstein. Die Feierlichkeit hat in der Aula des Allensteiner Konferenzzentrums stattgefunden. Kurz davor wurden Prof. Christian von Bar und eine Delegation aus dem Landkreis Osnabrück von dem Allensteiner Stadtpräsidenten und dem Allensteiner Landrat im Rathaus empfangen.

Die Hauptveranstaltung wurde von fast 600 in- und ausländischen Gästen besucht. Der Universitätspräsident brauchte mehrere Minuten, um sie zu begrüßen. Die Lobrede hat Prof. Bronisaw Sitek, Dekan der Fakultät für Rechts- und Verwaltungswissenschaften gehalten. (Ihre deutsche Fassung finden Sie unten). Er hat es ihm nicht entgehen lassen, ihn mit Karl dem Großen, dem Kaiser der Franken, zu vergleichen. Die Verbindung zwischen diesen beiden Persönlichkeiten kann kein Zufall sein, denn die eine hat eine neue Ordnung in der Politik, Kultur und Verwaltung Europas geschaffen, und die andere entwirft eine neue europäische Rechtsordnung – sagte der Doktorvater Prof. Bronisaw Sitek.

Die Zusammenarbeit der Fakultät für Rechts- und Verwaltungswissenschaften mit Prof. Christian von Bar ist von Anfang an sehr intensiv und erfolgreich. Der Professor hat der Fakultät für Rechts- und Verwaltungswissenschaften geholfen, einen renommierten Zuschuss vom Visegrad Fond zu erhalten, dessen Ziel internationale Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung und des Eigentumsrechts sind. Ein weiterer Beweis für diese Kooperation sind zahlreiche Publikationen, darunter solche, die im Cambridge-Verlag in Großbritannien erschienen sind. In Zusammenarbeit mit Prof. von Bar wird gegenwärtig eine Gruppe gegründet, die aus jungen Wissenschaftlern aus Mittelosteuropa besteht und die von Prof. Sitek geleitet wird.

Lobrede des Doktorvaters Prof. Bronisaw Sitek

Anlässlich des Verleihs des Ehrendoktortitels der Universität Ermland-Masuren in Allenstein an Herrn Prof. Christian von Bar ist mir die enorme Ehre, die Laudatio zu halten, zuteil geworden.

Ihre Magnifizenz, Sehr geehrte Mitglieder des Senats, Sehr geehrter Fachbereichsrat der Fakultät für Geisteswissenschaften und der Fakultät für Rechts- und Verwaltungswissenschaften, Sehr geehrter Herr Ehrendoktor,Sehr geehrte Gäste, Kolleginnen und Kollegen Professoren, Liebe Studierende, Meine Damen und Herren.

Der Doktorvater ist verpflichtet, das Porträt des achtbaren Ehrendoktors vorzustellen. erlauben Sie mir, die Sie sich zu dieser feierlichen Veranstaltung versammelt haben, Sie nicht nur mit dem Lebenslauf, sondern auch mit den Verdiensten von Herrn Professor, vertraut zu machen.

Christian von Bar ist ein verhältnismäßig junger Mensch. Er ist nämlich am 5. Mai 1952 in Hannover, in einer Familie zur Welt gekommen, die ihren Ursprung in Niederschlesien hat. Den Großteil seines Lebens hat er jedoch in Osnabrück verbracht, einer Stadt, die ungefähr so groß ist wie Allenstein und die nicht mehr als 370 km von Brüssel entfernt ist. Die Nähe dieser zwei Städte war nicht ohne Einfluss auf das weitere Leben von unserem ehrwürdigen Gast und insbesondere auf seine berufliche Karriere.

Erwähnenswert ist die Tatsache, dass die Gründung der Stadt Osnabrück, mit der Tätigkeit von Karl dem Großen verbunden ist, der zunächst König der Franken war und dann zum Kaiser wurde. Seine Aufgabe war, Europa aufs Neue zu schaffen. Der Zusammenhang von diesen zwei Persönlichkeiten kann nicht zufällig sein. Einer von ihnen hat eine neue politische, kulturelle und Verwaltungsordnung geschafft. Der andere entwirft dagegen eine neue Rechtsordnung in Europa.

Christian von Bar hat in den Jahren 1970-1974 Rechtswissenschaften an den Universitäten in Freiburg, Kiel und Göttingen studiert. 1976 ist er Doktor iuris und ein Jahr später Assessor geworden. Bereits drei Jahre nach dem Doktortitel hat er habilitiert und wurde zum Privatdozenten ernannt. 1981 wurde er Professor an der Universität in Osnabrück, mit der er bis heute verbunden ist. Ich möchte betonen, dass obwohl man Herrn Professor die Übernahme von Lehrstühlen an so angesehenen deutschen Universitäten, wie München und Heidelberg angeboten hat, ist er seiner Heimatuniversität treu geblieben. Gerade in Osnabrück hat er 1987 das Institut für Internationales Privatrecht und 2003 das Institut für Europäische Rechtswissenschaft gegründet.

Professor Christian von Bar hat gewaltige Verdienste auf dem Gebiet der Unifizierung des Privatrechts in Europa und der Entwicklung der Rechtsvergleichung. In den Jahren 1999-2009 hat er der Study Group on a European Civil Code vorgestanden. Er war auch Mitglied von Commission on European Contract Law (Lando Commission). Darüber hinaus war er Berater der Arbeitsgruppe UNIDROIT. Zwischen 1992 und 1999 hat er International Research Group on Pan-European Tort Law und von 1999 bis 2009 International Research Group on Pan-European Law on Unjustified Enrichments and Negotiorum Gestio geleitet. 2009 ist er Leiter der International Research Group on Property Law geworden. Seit 2010 ist er Sonderberater der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft.

Das wissenschaftliche Ansehen von Christian von Bar bestätigen zahlreiche renommierte Preise und Auszeichnungen. Für seine Tätigkeit für die Wissenschaft wurde er mehrmals von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und vom Bundesland Niedersachsen ausgezeichnet. Als erster Deutscher in der Nachkriegszeit wurde er Ehrenmitglied des Anwaltskammers Gray’s Inn in London sowie Corresponding Fellow der Britischen Akademie der Wissenschaften und der Akademie für Internationales Rechstvergleichung im Haag. Unter seinen Ehrendoktortiteln sind jene zu nennen, die u.a. von den Universitäten in Leuven, Tartu, Helsinki und der Schlesische Universität verliehen wurden. Ich gebe offen zu, dass Schlesien uns zuvorgekommen ist, weil es mir nicht gelungen war, dieses Verfahren früher durchzuführen. Wir sind aber zum heutigen, glücklichen Ende gelangt.

Das mannigfaltige Schaffen von Professor Christian von Bar umfasst ca. 400 Werke. Die Wissenschaftler wissen, was diese Zahl bedeutet. Diese Werke werden in zahlreiche moderne Sprachen übersetzt. Die Hauptwerke vom Professor sind das Internationale Privatrecht und das Gemeineuropäische Deliktsrecht. Außerdem ist es unmöglich, ein großartiges Werk auszulassen, das 2009 veröffentlicht wurde, und dessen Mitautor und Herausgeber Professor Christian von Bar ist. Auf Englisch Draft Common Frame of Reference. Dieses Vorhaben ist ein Endergebnis der Arbeit vieler Wissenschaftler, die ein paar Jahrzehnte gedauert hat. Es ist eine Einführung in das vereinheitlichte Vertragsrecht in Europa und ist ein Meilenstein auf dem Weg zum europäischen Zivilgesetzbuch. Ohne Zweifel ist Professor Christian von Bar einer der hervorragendsten europäischen Rechtswissenschaftler und einer der Juristen, die in Europa am bekanntesten sind, eine Autorität auf dem Bereich des Zivilrechts, internationalen Privatrechts sowie der Rechtsvergleichung des deutschen Rechtsraums.

Man kann die Bindung von unserem ehrwürdigen Gast an Polen und insbesondere an Allenstein nicht vergessen. An den Arbeiten von Forschungsgruppen, die Christian von Bar gegründet und geleitet hat, haben zahlreiche junge Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern, darunter aus Polen, teilgenommen. Man sollte hier die Professoren Fryderyk Zoll und Jerzy Pisuliski aus Krakau nennen. Dank Prof. Christian von Bar hat an der Universität Osnabrück eine Menge polnischer Studenten gelernt. Die Bindung mit Allenstein hat angefangen mit der Gründung der Partnerschaft zwischen den Landkreisen Osnabrück und Allenstein, was der Herr Rektor bereits erwähnt hat. Unsererseits haben einen erheblichen Beitrag zur Aufnahme der Beziehungen mit dem Professor Christian von Bar der Landrat von Allenstein Mirosaw Pampuch und der hier anwesende Rektor unserer Universität Prof. Ryszard Górecki geleistet. Beiden Herren gilt ein großer Applaus. Seit drei Jahren arbeitet die Fakultät für Rechts- und Verwaltungswissenschaften mit Herrn Prof. Christian von Bar auf dem Gebiet der Rechtsvergleichung zusammen. Grundsätzlich konzentriert sich die Forschung auf Fragen, die mit der Umwandlung des Eigentumsrechts in den ehemaligen Ostblockstaaten unter dem Einfluss der marxistischen Ideologie und deren wirtschaftlichen Folgen verbunden sind. Ein handfester Beweis für diese Zusammenarbeit sind zahlreiche Publikationen, die u.a. in Cambridge veröffentlicht wurden sowie europäische Projekte – u.a. im Rahmen des Visegrad Fonds. In der Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Christian von Bar wird eine Forschungsgruppe gegründet, die aus jungen Wissenschaftler aus Mittel- und Osteuropa besteht und ich habe die Ehre, sie an unsere Hochschule einzuladen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei dem ganzen Fachbereichsrat der Fakultät für Geisteswissenschaften unserer Universität in Allenstein dafür bedanken, dass er das Verfahren eingeleitet hat, um der Ehrendoktortitel an Herrn Professor Christian von Bar zu verleihen. Ein besonderes Dankeschön gilt dem gegenwärtigen Dekan Prof. Andrzej Szmyt sowie dem ehemaligen Dekan Prof. Norbert Kasparek. Ich danke auch meinem Fachbereichsrat, dem Fachbereichsrat der Fakultät für Rechts- und Verwaltungswissenschaften, dafür, dass er die Initiative ergriff, den Ehrendoktortitel an Herrn Prof. Christian von Bar zu verleihen.

Zweifellos gehört es zu den Verdiensten von Prof. Christian von Bar, dass die westeuropäischen Komparatisten ihr Interesse um das osteuropäische, darunter polnische, Recht erweitert haben sowie sein Beitrag zum Bauen von Brücken zwischen der west- und osteuropäischen Rechtskomparatistik.

Diese Verdienste des ehrwürdigen Ehrendoktors haben alle Rezensenten des Antrags, den Ehrendoktortitel an Herrn Prof. Christian von Bar zu verleihen, hervorgehoben.

Professor Aldo Petrucci hat bemerkt, dass die Auszeichnung mit dem Ehrendoktortitel eine Anerkennung der hervorragenden Hochschulkarriere und der einzigartigen Verdienste von Professor Christian von Bar auf dem Gebiet der Unifizierung des europäischen Privatrechts ist, die seit über 31 Jahren dauern. Seine Vorstellung vom gemeinsamen europäischen Privatrecht ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Unifizierung europäischer Staaten, die nicht nur auf wirtschaftlichen Fragen beruht.

Prof. Tomasz Giaro von der Universität Warschau hat in seiner Rezension geschrieben, dass das Ansehen von Professor Christian von Bar in den Rechtswissenschaften ein so hohes Niveau erreicht hat, dass man ohne zu übertreiben feststellen kann, dass die Universitäten in verschiedenen Ländern sich darum bemühen, ihm verschiedene Ehrentitel und Auszeichnungen verleihen zu dürfen und nicht umgekehrt.

Prof. Franciszek Longchamps de Bérier von der Jagiellonen-Universität in Krakau hat festgestellt „ich bewundere die Verdienste von Professor Christian von Bar und ich bin ihm für den Weg dankbar, den er nicht nur eingeleitet hat, sondern den er ständig baut. Er tut viel, um etwas Selbstständiges und Neues zu gestalten – um daran zu arbeiten, eine europäische, Privatrechtsordnung zu schaffen Zu seinen großen Verdiensten gehört außer den vertieften dogmatischen Studien auch eine breite, rechtsvergleichende Perspektive.

Herrn Professor Christian von Bar habe ich vor einigen Jahren persönlich kennengelernt. Ich bin sehr stolz darauf, dass ich solch einen außergewöhnlichen Mann kennenlernen durfte. Er ist ungewöhnlich, sowohl hinsichtlich seiner wissenschaftlichen Verdienste und seiner Lebenseinstellung als auch seiner äußersten Freundlichkeit für alle.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube mir, meine Laudatio damit zu beenden, dass die Verleihung des Ehrendoktortitels an Herrn Professor Christian von Bar eine große Ehre und Auszeichnung für die Universität Ermland-Masuren in Allenstein ist. Dem akademischen Kreise unserer Hochschule tritt ein hervorragender Mensch bei – ein ausgezeichneter Jurist und ein Wissenschaftler, der sich eines weltweiten Ansehens erfreut. Sein Schaffen und seine Lebenseinstellung sind ein Beweis für die Ideale, die er vertritt.

Sehr geehrter Herr Professor, Lieber Ehrendoktor, der Ehrendoktortitel der Universität Ermland-Masuren soll ein Zeichen für unser großes Ansehen für Ihre Leistungen und Verdienste für das Recht in Europa, in Deutschland, in Polen und bei uns in Allenstein sein. Nehmen Sie bitte meine herzlichsten Glückwünsche an!