Auch jetzt schon wurden Zollgebühren erhoben, wenn die Internetbestellungen einen Warenwert von 1.000 Euro oder mehr hatte. Jetzt soll dieser Betrag auf 150 Euro gesenkt werden. Lesen Sie hier. (Kaliningrad-Domizil, Uwe Niemeier, 26. 12. 2013) Bild: Russland Aktuell