Zoll für Internetbestellungen

Auch jetzt schon wurden Zollgebühren erhoben, wenn die Internetbestellungen einen Warenwert von 1.000 Euro oder mehr hatte. Jetzt soll dieser Betrag auf 150 Euro gesenkt werden. Lesen Sie hier. (Kaliningrad-Domizil, Uwe Niemeier, 26. 12. 2013) Bild: Russland Aktuell