Vor 115 Jahren starb Eduard von Simson
02.05.2014
Eduard Simson wurde am 10. November 1810 als Sohn eines jüdischen Kaufmanns auf dem Kneiphof in Königsberg in dennoch dürftigen wirtschaftlichen Verhältnissen geboren. Mit 13 Jahren wurde er evangelisch getauft, mit 15 Jahren legte er die Reifeprüfung am Fridericianum ab und studierte ab 1826 Jura an der Albertina, wo er 1829 promovierte – immerhin mit 19 Jahren. Ab 1833 lehrte er als außerordentlicher Professor und ab 1836 als ordentlicher Professor an der Albertina Rechtswissenschaft. Hier vertrat er liberale Rechtsauffassungen. Seit 1834 war er mit Clara Warschauer, der Tochter eines Königsberger Bankiers, verheiratet. Die Stadt Königsberg schickte ihn 1842 als ihren Abgeordneten in die Nationalversammlung nach Frankfurt/Main, wo er sich als Meister der Rede einen Namen machte. In der Folge wählte man ihn am 18. 12. 1848 zum Präsidenten der Nationalversammlung und als Vertreter des bürgerlichen Flügels der gemäßigten Liberalen wurde er Leiter der Parlamentarierdelegation, die König Friedrich Wilhelm IV. vergeblich die deutsche Kaiserkrone anbot.
Als Mitglied des preußischen Parlaments erfolgte 1860 seine Wahl zum Präsidenten des Preußischen Abgeordnetenhauses. Ende 1860 wurde ihm die Stelle als Vizepräsident des Appellationsgerichts in Frankfurt/Oder angeboten, die er annahm, um Berlin näher zu sein, und gab gleichzeitig seine Professur auf. 1869 wurde er Präsident dieses Gerichts in Frankfurt/O. In den 1860er Jahren gehörte er im preußischen Verfassungskampf zum Widersacher Bismarcks, mit dem er sich erst nach Vollendung der Einheit versöhnte. Er war Mitbegründer der Nationalliberalen Partei und dabei Gegner der Bismarckschen Polenpolitik und dessen Annexion Schleswig-Holsteins, Im Dezember 1870 gehörte er als Leiter zu einer parlamentarischen Delegation, die Wilhelm I– wieder vergeblich – den deutschen Kaisertitel antrug, was stattdessen durch die deutschen Fürsten erfolgte. Auf Empfehlung Bismarcks erfolgte seine Wahl zum ersten Präsidenten des Deutschen Reichstags 1871 – 1874. 1877 schied er aus gesundheitlichen Gründen aus dem Reichstag aus. 1879 – 1891 wurde er erster Präsident des neu gegründeten Reichsgerichts in Leipzig, wo er den 4. Zivilsenat übernahm. 1888 erhob ihn Kaiser Friedrich III. in den Stand des erblichen Adels und verlieh ihn den Schwarzen Adlerordens. Nach einem Schlaganfall 1890 verließ er auf eigenen Wunsch das Reichsgericht und starb am 2. Mai 1899. Es gibt wenige Menschen, die seinem Land so ununterbrochen in höchsten Ämtern diente und er gilt als Musterbeispiel einer jüdischen Assimilation im 19. Jahrhundert.