Russland hat aus seiner Gesetzgebung die Begriffe „Offene Aktiengesellschaft“ (OAO) und „Geschlossene Aktiengesellschaft“ (SAO) gestrichen. Weiterhin wird es keine Rechtsform „Gesellschaft mit erweiterten Pflichten“ geben. Lesen Sie hier. (Kaliningrad.Domizil, Uwe Niemeier, 4. 9. 2014)