Darf ein Deutscher ein Grundstück in Polen kaufen?
18.08.2017
Im Zusammenhang mit dem Beitritt Polens zur EU musste der Immobilienerwerb für Ausländer neu geregelt werden. Der polnische Gesetzgeber überarbeitete daraufhin die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und ließ die Genehmigungspflicht für Deutsche und andere EU-Ausländer beim Erwerb polnischer Immobilien grundsätzlich entfallen. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum Mai 2016 darf jetzt jeder EU-Bürger und damit auch jeder Deutsche problemlos ein Grundstück, ein Wohn- oder Ferienhaus, eine Zweitwohnung oder eine andere Wohnimmobilie in Polen erwerben. Der Erwrber kann auch eine Gesellschaft sein, z. B. eine GmbH. Besondere Vorschriften gibt es nur für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen.
Der Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen bedarf der behördlichen Genehmigung, auch wenn der Erwerber eine Gesellschaft des EU-Auslands oder eine polnische Gesellschaft mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung ist. Das polnische Immobilienrecht bewertet den Erwerb einer Immobilie durch eine polnische Gesellschaft dann als Kauf durch einen Ausländer, wenn diese von ausländischen (natürlichen oder juristischen) Personen kontrolliert wird, z.B. durch Halten einer Mehrheitsbeteiligung.
Nicht-EU-Bürger müssen dagegen unverändert die Genehmigung durch das Innenministerium einholen.
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