Groß Sakautschen

Zakalcze Wielkie – Groß Sakautschen/Groß Sackau

Groß Sakautschen ist eine alte Siedlung, die möglicherweise bereits 1540 existiert hat. Belegt ist es aber nicht. Urkundlich belegt ist Groß Sakautschen 1613 in einer Verschreibung an den Hofapotheker des Kurfürsten Johann Sigismund. Für das Jahr 1732 ist die Familie von Proeck als Eigentümer des Gutes angegebe. Bald danach wechselten sich verschiedene Eigentümer ab, bis das Gut gegen Ende der Regierungszeit von Friedrich dem Großen in bürgerliche Hände kam, und zwar in die von Amtsrat Ludwig Bruno, bereits Besitzer von Klein Guja. Er hatte leider das Pech, dass die Eltern seiner Braut Fredericia v. Tyska, der Erbin des Gutes Adamsheide im Kreis Darkehmen, die Hochzeit verhindern wollten, ihn in ihr Haus einluden und dann in den Keller einsperrten, damit er ermöglichst verhungere. Die Braut konnte ihn zwar befreien, aber er starb nicht lange nach der trotzdem erfolgten Heirat.

Es schlossen sich weitere Besitzerwechsel an. Im 19. und Anfang des 20. Jhs. befand sich das Gut im Besitz der Familie Steinert. 1903 wurde Hermann Steinert als Besitzer von Groß und Klein Sakautschen genannt und 1917 kaufte Bruno Bark (1880 – 1951) den Gutskomplex im Umfang von 356 ha. Der große Anteil von Wiesen und Weiden an der Betriebsfläche begünstigte die Viehzucht und Milchwirtschaft. Zusätzlich wurden Schweine gemästet und Kartoffeln angebaut, die man in einer Kartoffelbrennerei veredelte. 1932 wurden 46 Pferde, 130 Rinder, 130 Schweine und 32 Schafe gehalten.[1]

1928 wurden die Gutsbezirke Sakautschen und das benachbarte Storchenberg der Landgemeinde Mitschullen zugeordnet.

Heute existiert noch das Gutshaus aus der 2. Hälfte des 19. Jhs.sowie Wirtschaftsgebäude, die allerdings sehr umgebaut worden sind. Im nahen Wald befindet sich in einer Sichtachse des Gutshauses die Friedhofskapelle der Familie Steinert.[2]



[1] http://www.angerburg.de/rochau.htm
[2] Malgozata Jackiewicz-Garniec/Miroslaw Garniec, Schlösser und Gutshäuser im ehemaligen Ostpreußen, Olsztyn 2001, s. 381