Der Kapelle benachbart nimmt der Große Remter fast den gesamten Ostflügel ein. Hohe Spitzbogenfenster sorgen für gutes Licht. Als ursprüngliche Bemalung, lange unter Schichten von Übertünchungen verborgen, entdeckte man ein grün-rotes Schachbrettmuster, vielleicht nach böhmischen Vorbildern entstanden 1370 – 1380, und auf einem Fries die Aufzählung der ermländischen Bischöfe mit ihren Wappen und Lebensdaten, entstanden unter Bischof Johan Wydzga (1659- 1679). Diese heraldischen Darstellungen werden fortlaufend ergänzt und reichen vorerst bis zum ermländischen Bischof Edmund Piszcz.
Die von Karl XII. geraubten Bischofsporträts hingen in diesem Raum jeweils unter dem dazugehörigen Wappen. Kürzlich fand man in Schweden acht der Porträtgemälde wieder, nämlich die von Eberhard von Neiße (1301 – 1326), Jordan (1327 – 1328), Heinrich II. Wogenap (1329 – 1334), Johannes II. Stryprock (1355 – 1373), Paul Stange von Legendorf (1458 – 1467), Fabian von Lossainen (1512 – 1523), Mauritius Ferber (1523 – 1537) und Tiedemann Bartholomäus Giese (1549 – 1550). Die Bilder sind jetzt Eigentum des schwedischen Staates.
Vom Großen Remter führt ein Gang zu einem kleinen Raum im Turm, dem sog. Oratorium, das man wohl für geheime Gespräche nutzte. Seine prunkvollen Wandgemälde stammen aus der Zeit von Bischof Lukas Watzenrode (1489 – 1512). Im Stockwerk darüber befand sich die Schatzkammer.[1]
Der Kleine Remter, auch der Rote Remter genannt, befindet sich im Westflügel, und südlich von diesem bis zur Kapelle erstreckt sich der Kapitelsaal oder Sommerremter. In diesem haben sich noch wesentliche Teile der Ausmalung des 1. Viertels des 15. Jhs. erhalten, an der schmalen Westwand eine Kreuzigungsgruppe mit der Muttergottes und Anselmus, dem ersten ermländischen Bischof, als Stifter. An der Nordwand dreimal drei Bischöfe. Sie stammen aus der Zeit Bischof Heinrichs IV. Vogelsang (1401 – 1415), des letzten der dort dargestellten Kirchenfürsten.
[1] Malgorzata Jackiewicz-Garniec/Miroslaw Garniec, Burgen im Deutschordensland Preußen, Olsztyn 2009, S. 208