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Laugßargen

Lauksargiai – Laugszargen/Laugßargen

Dss Dorf Laugßargen liegt an der ehemaligen Grenze zu Litauen und unweit der nordöstlich gelegenen Poscheruner Mühle, in der am 30.Dezember 1812 die berühmte Konvention von Tauroggen, ein Neutralitätsabkommen, zwischen dem russischen General Diebitsch und dem preußischen General York geschlossen wurde. Ein Gedenkstein erinnert an dieses Ereignis.

Schon 1864 war Laugszargen als eigener Seelsorgebereich von Willkischken abgezweigt worden, aber erst 1899 wurde es selbstständig, nachdem bereits Kirche und Pfarrhaus vorhanden waren. Zunächst hatte ein Beetsaal als gottesdienstliche Stätte dienen müssen, 1887 war die Kirche errichtet worden als ein unverputzter Ziegelbau mit vorgelegtem Turm. Noch im gleichen Jahre wurde eine Orgel erworben. 1914 wurde die Kirche beschädigt, im November 1924 konnte sie nach umfangreichen Bauarbeiten wieder eingeweiht werden. Letzter Pfarrer war Joachim Killus. Die Kirche überstand den Krieg und wird als Gotteshaus weiter genutzt.[2]Im Osten der Kirche liegt ein Soldatenfriedhof.

Die Ortschaft war in das Eisenbahnnetz eingebunden und verfügte über einen Bahnhof. Dieser erlitte schwere Schäden bei der russischen Invasion im 1. Weltkrieg, die aber bald wieder behoben wurden. Das Bahngebäude existiert auch heute noch, aber es gibt keinen Personenverkehr mehr. Die Nebengebäude sind bewohnt.[1]

Durch seine Grenznähe litt Laugßargen im 1. Weltkrieg besonders unter den russischen Soldaten, die sich hier bis zum September 1914 aufhielten. Nach ihrem Abzug fand man den Bahnhof stark beschädigt vor. Im unmittelbaren Anschluß begann sein Wiederaufbau, und der hat bis heute gehalten. Laugszargen gehörte zu deutscher Zeit zum Kreis Tilsit, ab 1923 zum Kreis Pogegen und dann bis 1945 zum Kreis Tilsit-Ragnit. Trackseden wurde am 1. 1. 1894 nach Laugßargen eingemeindet.

Etliche Bilder und Landkarten zu Laugßargen findet man unter http://wiki-de.genealogy.net/Laug%C3%9Fargen


[1] GenWiki
[2] Heinrich A. Kurschat, Das Buch vom Memelland, 2. Aufl. 1990, S. 473

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