Pluty – Plauten
In Plauten, 10 km östlich von Pieniezno – Mehlsack, befand sich die prußische Festung „Plut“, eine starke Verschanzung, die der Orden im 14. Jh. zum eigenen Schutz gegen die Einfälle der Litauer wieder herstellte.
Eine Kirche wurde bereits in der Handfeste von 1326 urkundlich erwähnt. Das heutige Gebäude stammt aus der Mitte des 14. Jhs. und hat Grundmauern aus Feldstein. Sie wurde 1810 nach Westen verlängert und um einen Turm ergänzt. Über dem Ostgiebel befindet sich ein kleines Türmchen aus Holz, das eine Glocke beherbergt. Sakristei mit Tonnengewölbe, das Kirchenschiff ist dagegen flach gedeckt.
–Ausstattung:
- Hochaltar von 1694 und die Seitenaltäre von 1697 entstammen vermutlich der Werkstatt von Isaac Riga, Königsberg
- die Kanzel ist ebenfalls ein Werk des Barock
- ob das Bild des Abendmahls, das Peter Kolberg aus Mehlsack 1703 für die Kirche malte, noch existiert, ist nicht ersichtlich
Bereits 1861 wies der Königsberger Landeshistoriker Max Toeppen nach Auswertung des Buches „Chronicon Terrae Prussiae“ von Peter von Dusberg darauf hin, dass in Plauten eine ordenszeitliche Burg gestanden hat. Diesem Hinweis ging lange niemand nach, bis jetzt Archäologen der Stefan-Wyszynski-Universität in Warschau im Rahmen eines nationalen Programms zur Aufstellung eines Katalogs der Befestigungsanlagen in der Woiwodschaft Ermland-Masuren die bis zu 20 Meter hohen Erhebungen in einem Wald bei Plauten genauer untersuchten und steinerne Fundamente inmitten von Wällen und Gräben freilegten. Dabei stellte man sogar fest, dass das Gelände bereits vor
2.500 Jahren besiedelt war. Zwischen dem 11. und 13. Jh. stand hier eine hölzerne Burg der Prußen, die der Orden nach 1240 eroberte und durch eine zweistöckige Festung mit Turm ersetzte, die dem bischöflichen Ermland zugeordnet war. Etliche Pfeilspitzen, die man im Burggraben fand, weisen darauf hin, dass diese Burg verschiedentlich von den Prußen angegriffen worden ist.[1]
[1] Wolfgang Kaufmann, Neue Erkenntnisse über die Burg Plut, Oprbl. Nr. 1/2022 (7. Januar), S. 18