Der Einzelunternehmer in Russland ist verpflichtet einen fixierten Betrag von über 100 € pro Quartal in die Sozialkassen einzuzahlen. Diese Zahlungsverpflichtung wurde ab 2013 verdoppelt mit der Folge, dass etliche Unternehmer aufgeben müssen. Näheres siehe hier. (Kaliningrad-Domizil, Uwe Niemeier, 28. 3. 2013)