Neuordnung der grenznahen Sperrzonen

Neuordnung der grenznahen Sperrzonen

20.02.2013

Die Vereinbarung über die Neuordnung der grenznahen Bereiche sieht eine Verkleinerung der Grenzzonen um 60 Prozent vor. 35 Prozent aller Ortschaften im Kaliningrader Gebiet befinden sich in der bisherigen Grenzzone und kein Ausländer hat das Recht, diese ohne Sondergenehmigung zu besuchen. In den Grenzzonen befinden sich eine Reihe großer, für Touristen interessanter Städte, wie z.B. Baltisk, Sowjetsk, ein Teil von Gurewsk sowie die Kreise Krasnosnamensk und Nesterow.

Im Jahre 2009 hatten der polnische und der deutsche Generalkonsul deswegen Probleme, als sie ohne Sonderausweis das Gebiet Jantarny bereisen wollten, um an einer Gedenkfeier für die Opfer des Faschismus teilzunehmen. Beide Diplomaten reagierten damals auf unterschiedliche Art und Weise. Der polnische Generalkonsul fuhr demonstrativ zurück, der deutsche Generalkonsul wartete geduldig, bis die Polizeistreife abgezogen wurde und fuhr dann weiter bis Jantarny.

Der Gouverneur hatte schon mehrmals daran erinnert, dass das Vorhandensein einer Grenzzone, auch wenn diese nur rein formal ist, den Plänen der Gebietsregierung widerspricht, 7 Millionen Touristen ins Gebiet zu holen.

Bereits im Mai 2012 wurde durch die Regierung der Russischen Föderation eine Reihe von Ortschaften aus dem Regime der Grenzzonenregelung herausgenommen. Im Ergebnis konnten ausländische Touristen 23 km zusätzlichen Ostseestrand nutzen.

Die genaue Regelung der neuen Grenzzone wird später veröffentlicht.

Uwe Niemeier, Nachriuchtenagentur Kaliningrad-Domizil
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