Die Kirche in Groß Kryszahnen/Seckenburg darf verkauft werden

Die Kirche in Groß Kryszahnen/Seckenburg darf verkauft werden

28.04.2013

Laut dem Gesetz “Über das Kulturerbe der Völker der Russischen Föderation” dürfen sich Objekte des Kulturerbes unabhängig von ihrer kulturell-historischen Bedeutung im Föderal-, Kommunal- oder Privateigentum befinden. Bei der staatlichen Registrierung des Eigentumsrechts übernimmt der Eigentümer die Verpflichtungen zur Unterhaltung des Objekts und zu seinem Schutz”, sagte die Leiterin des Kaliningrader Denkmalschutzes Larisa Kopzewa.

Somit besteht für den Eigentümer kein Verbot, die Kirche zur Ausschreibung zu stellen. Dem Verkäufer der Kirche droht also keine Strafe. Der Verkauf der Kirche aus dem 19. Jahrhundert für 20 Mio. Rubel (umgerechnet 500 000 Euro) wurde für rechtmäßig erklärt

(Andrey Konstantinow, Moskau, 28. 4. 2013)